AGB


Vereinbarung

Der unterzeichnete Student erklärt sich bereit, die nachstehenden Bedingungen für den Theoriekurs zu akzeptieren.


Kursgebühren

Die Kursgebühren sind vor Beginn der Ausbildung zu bezahlen.


Vertraulichkeit

Je nach Art der Durchführung des Kurses kann der Student einen Zugangscode für die E-Learning Plattform erhalten. Dieser Zugang ist persönlich und darf Dritten nicht weiter gegeben oder zugänglich gemacht werden.


Kursmaterial

Das Kursmaterial, sei es in Papierform, auf CD-ROM, DVD oder online, wird in der jeweils aktuellsten Version geliefert. Die SwissHSA übernimmt keine Garantie für Defekte oder inhaltliche Fehler. Die SwissHSA haftet nicht für Ereignisse, die durch fehlerhaftes Kursmaterial, fehlerhafte Interpretation desselben oder fehlerhafte Instruktion eintreten.


Technische Voraussetzungen

Falls für die Durchführung des Theoriekurses ein E-Learning Account eröffnet wird, sind Kenntnisse in der Bedienung von Computern, ein funktionierender Internet-Zugang und eine E-Mail-Adresse nötig. Die SwissHSA sorgt dafür, dass ein ununterbrochener Zugang zur E-Learning-Plattform nach menschlichem Ermessen sicher gestellt ist. Der Unterhalt und der Betrieb der E-Learning Plattform wird durch Dritte im Auftrag der SwissHSA zur Verfügung gestellt. Die E-Learning Plattform ist Internet basiert und funktioniert kundenseitig grundsätzlich auf allen gängigen Betriebssystemen. Die SwissHSA übernimmt keine Verantwortung für das richtige Funktionieren von Internetzugängen, über die E-Learning Plattform angebotenen Lernhilfen, sowie für die automatische Auswertung von Online- Tests. Die SwissHSA ist im Weiteren nicht für Inkompatibilitäten der Hard- und Software-Einrichtungen des Studenten mit der E-Learning-Plattform zuständig. Insbesondere kann das einwandfreie Funktionieren der E-Learning-Plattform nicht mit allen Versionen von Internet Browsern garantiert werden. Die Verwendung eines aktuellen Internet Browsers wird ausdrücklich empfohlen.


Kursdauer

Der Zugang ist für die Dauer von 1 Jahr gültig. Danach erlischt diese Ausbildungsvereinbarung und der Student muss sich für die Beendigung des Kurses wieder neu einschreiben und eine Verlängerungsgebühr entrichten. Eine Verlängerung der Kursdauer ist in jedem Fall nur innerhalb der vom Gesetzgeber vorgegeben Fristen möglich.


Teilnahme an Kursen

Der Student verpflichtet sich, den Kurs gemäss den gesetzlichen Richtlinien vollständig und lückenlos zu besuchen (Training Record). Dies gilt sowohl für die Lektionen im Klassenunterricht, als auch für die Distance Learning-Seminare. Alle von SwissHSA allfällig angeordneten Lektionen, Self Study- Lektionen und Seminare bilden einen integrierenden Kursbestandteil.
         

Fortschrittskontrolle

Die Fortschrittskontrolle erfolgt mittels Tests über die E-Learning Plattform oder durch Tests im Klassenunterricht. Erreicht der Student die minimale Punktzahl zum Bestehen der Tests nicht, so werden diese nach einem weiteren Studium der Materie wiederholt. Bei Unklarheiten oder Fragen stehen Instruktoren via E-Mail, Online Forum oder via Chat zur Verfügung, um Fragen zu beantworten. Bei Problemen akzeptiert der Student die Massnahmen des Fachinstruktors, um die Wissenslücken zu schliessen. Er erfüllt die ihm aufgetragenen Aufgaben vollständig und zeitgerecht. Führen diese Massnahmen nicht zum Erfolg, so können in Absprache mit dem Studenten und dem Chief Theoretical Knowledge Instructor (CTKI) weitere Schritte vereinbart werden. Dies kann zum Beispiel in Form von privater Nachhilfe mit einem Fachinstruktor geschehen. Die Kosten für eine solche Massnahme gehen zu Lasten des Studenten.


Klassenunterricht

Nach Abschluss des Online-Trainings findet 4-mal pro Jahr an jeweils zwei Wochenenden der Frontalunterricht statt. Dieser ist integrierender Bestandteil des eLearning-Kurses. Ein Kandidat kann nur am Klassenunterricht teilnehmen, wenn er alle Tests auf der e-Learning Plattform erfolgreich abgeschlossen hat. Der Klassenunterricht findet gemäss der Kursplanung statt. Wird der Unterricht ausserhalb der regulären Termine nachgeholt, so entstehen dem Kandidaten entsprechende Zusatzkosten.
Der Klassenunterricht findet jeweils gemäss separatem Stundenplan statt.


Theoretische Prüfung

Nach Abschluss des Klassenunterrichts findet eine SwissHSA interne Schlussprüfung statt. Der Student akzeptiert, dass er erst zur theoretischen Prüfung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt zugelassen wird, wenn er die Schlussprüfung vollständig bestanden hat. Die Schlussprüfung ist bestanden, wenn der Kandidat mindestens 75% richtig beantwortet hat. Wird die Vorprüfung aus terminlichen Gründen ausserhalb der regulären Termine absolviert, so entstehen dem Kandidaten entsprechende Zusatzkosten.


Meinungsverschiedenheiten

Ist der Student mit einem Entscheid oder einer Vorgehensweise eines Fachinstruktors nicht einverstanden oder unzufrieden, so kann er sich an den Chief Theoretical Ground Instructor (CTKI) der SwissHSA wenden. Dieser entscheidet nach Rücksprache mit dem Fachinstruktor über das weitere Vorgehen.


Kursabbruch

Bricht der Student den Kurs ab, so hat er kein Anrecht auf eine Rückerstattung der Kurskosten. Der Kursabbruch muss in jedem Fall schriftlich an den Chief Theoretical Ground Instructor (CTKI) erfolgen.